Wissen für Anlagenbetreiber

Sie haben eine großartige Entscheidung getroffen, um Ihre eigene Energie zu erzeugen und einen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten. Jetzt steht die Anmeldung Ihrer PV-Anlage im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber an.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie einfach die Anmeldung Ihrer PV-Anlage ist. Lassen Sie uns gemeinsam loslegen und Ihre grüne Energiequelle in Betrieb nehmen!
Finanzamt
Um Einkommens- und Umsatzsteuer zu berechnen und Förderprogramme in Anspruch zu nehmen, ist es erforderlich, die PV-Anlage beim Finanzamt anzumelden.
Sprechen Sie für die korrekte Anmeldung mit Ihrem Steuerberater.
Ihr Netzbetreiber
Ihr Netzbetreiber gewährleistet eine sichere Integration in das Stromnetz.
Diese Anmeldung ermöglicht es dem Netzbetreiber, den erzeugten Strom zu überwachen, um das Gleichgewicht im Netz aufrechtzuerhalten und Überlastungen zu vermeiden.
Netzbetreiber finden
Ihr Stromlieferant ist nicht gleich ihr Netzbetreiber.
Der Netzbetreiber ist verantwortlich für den Betrieb und die Instandhaltung des Stromnetzes, während der Stromlieferant den eigentlichen Strom an die Verbraucher verkauft und ihnen Rechnungen stellt.
Für die Anmeldung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister müssen Sie ihren Netzbetreiber angeben. Es gibt folgende Optionen Ihren Netzbetreiber ausfindig zu machen:
Vorbereitung für die Anmeldung
Folgende Informationen benötigt Ihr Netzbetreiber bei der Anmeldung
Erzeugungsart
- Die Erzeugungsart eines Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber nennt sich „steckfertige Erzeugungsanlage“.
- Tragen Sie die Zählernummer ein und wählen Sie die Art des Zählers aus: Ein- oder Zweirichtungszähler. – Ein Einrichtungszähler misst den Strom, der ins Haus fließt, während ein Zweirichtungszähler sowohl den ein- als auch den ausgehenden Strom misst. Der Zweirichtungszähler hat 2 Ableseregister: 1.8.0 / A+Verbauch UND 2.8.0/ A- Einspeisung.
- Tragen Sie Ihren letzten Zählerstand und dessen Datum ein.
- Machen Sie ein Foto des Stromzählers und laden dies hoch.
Standort und Anlagenbetreiber
- Der Standort des Balkonkraftwerks wird benötigt.
- Tragen Sie die persönlichen Daten des Anlagenbetreibers ein. Der Anlagenbetreiber ist die Person, die das Balkonkraftwerk besitzt.
Daten und Leistung
Die angeforderten Daten finden Sie i.d.R. auf dem Datenblatt des Balkonkraftwerks.
Folgendes wird zu den Anlagen Daten abgefragt:
- Neu- oder Bestandsanlage
- Anlagenart – Gebäude bzw. Wohngebäude
Folgendes wird zu der Anlagenleistung abgefragt:
- Anzahl der Photovoltaik-Module
- Nennleistung, die Nennleistung bei ist die maximale Menge an Strom, die ein Balkonkraftwerk produzieren kann.
- Anzahl der Wechselrichter
- Wirkleistung, die Wirkleistung ist die tatsächlich nutzbare Menge an Strom, die ein Balkonkraftwerk produziert.
- Scheinleistung, die Scheinleistung ist die Gesamtmenge an Strom, die das Balkonkraftwerk theoretisch liefern könnte, inkl. des Stroms, der für den eigenen Betrieb benötigt wird.
Ihr Balkonkraftwerk muss der Auflage: VDE-AR-N 4105 entsprechen. Bestätigen Sie dies bei ihrem Netzbetreiber und haben Sie die entsprechenden Zertifikate bei einer Prüfung des Netzbetreiber bereit.
Messkonzept und Einspeisevergütung
Das Messkonzept hält fest, wie Sie den durch Sonnenenergie produzierten Strom nutzen.
Es gibt verschiedene Optionen:
Eigenverbrauch: Der erzeugte Strom kann direkt im eigenen Haushalt genutzt werden, um den Strombedarf zu decken. Dadurch reduziert sich der Bezug von Strom aus dem öffentlichen Netz, was zu Einsparungen bei den Stromkosten führen kann. Der Eigenverbrauch wird i.d.R. bei Nutzern von Balkonkraftwerken ausgewählt, da das Balkonkraftwerk nicht genug Strom erzeugt, damit ein Batteriespeicher oder auch eine Einspeisung ins Netz lohnenswert ist.
Speicherung: Der überschüssige Strom, der nicht sofort verbraucht wird, wird in Batteriespeichern gespeichert. Diese Batterien können den gespeicherten Strom zu einem späteren Zeitpunkt verbrauchen.
Einspeisung ins Netz: Wenn der erzeugte Strom nicht vollständig im Haushalt genutzt oder gespeichert werden kann, ist eine Einspeisung ins öffentliche Stromnetz möglich. Dies geschieht über den Anschluss an das Stromnetz und kann je nach Land und Netzbetreiber zu einer Vergütung führen.
Genehmigung vom Netzbetreiber
Die Genehmigung kann einige Tage dauern.
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Einheitsnummer für die Anmeldung im Marktstammdatenregister.
Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister
Die Anmeldung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister wird bei der Bundesnetzagentur vorgenommen. Die Bundesnetzagentur überwacht PV-Anlagen, um Netzstabilität zu gewährleisten und Einspeisemanagement-Maßnahmen umzusetzen. Anmeldung ist oft Voraussetzung für Förderprogramme und Einspeisevergütungen, während statistische Daten zur Energieerzeugung erfasst werden.